Folgende Unterlagen wurden NABU-Mitgliedern am 18.05.20 im Tiefbauamt der Stadt FD in einem Ordner zur Einsicht vorgelegt:
Zum Thema Zusammenlegung der Weiher und Gewässersanierung …
Dem NABU Fulda und Künzell liegt eine E-Mail des Naturschutzbeirates vom 10.11.2019 vor. Hier wird ein NABU-Mitglied darüber informiert, dass vieles aus den alten Planungen nicht mehr vorgesehen sei, wie Tretboote, Badestrand, Phosphatreinigungsanlage, und die Zusammenlegung der Weiher fragwürdig wäre.
Die Zusammenlegung der Weiher stand schon zur Auslobung der Stadt FD zum Ideenwettbewerb der Landschaftsarchitekten fest, ebenso die Gewässersanierung (gemäß dem Polyplan-Gutachten vom 05.12.2019), die auch ein zentrales Vorhaben der Stadt FD ist.
Von welchem Planungsstand ist der Naturschutzbeirat bei seinen Entscheidungen ausgegangen? Oder wurde das NABU-Mitglied falsch
informiert?
Zum Thema See-Café …
Bisher wurde davon gesprochen, dass nur zur LGS eine Gastronomie benötigt wird. Feste Versorgungsleitungen würden daher nicht installiert werden. So auch am 02.09.2019 beim Rundgang am Aueweiher durch die LGS GmbH.
Aber bereits aus den alten Unterlagen zur Auslobung der Stadt Fulda für den Ideenwettbewerb der Landschaftsarchitekten geht hervor, dass die Segelflughalle aufgrund Nutzungsverlagerung durch den Verein zur Verfügung steht (Seite 36).
Und nun wird Stadtbaurat Herr Schreiner am 29.06.2020 in der FZ zitiert: „Ich kann aber nicht
ausschließen, dass sich danach ein Pächter findet, der das weiter betreiben möchte. Es sei schließlich ein attraktiver Standort“.
Zum Thema Strand („Beach &Fun“) …
Auch die Gutachter gehen davon aus, dass „Schwimmen und Baden toleriert werden soll“
und geben dazu entsprechende Hinweise (Seite 26 des sehr aufschlussreichen Polyplan-Genehmigungsentwurfes).
Und noch am 12.12.2019 konnten die Bürger in der FZ lesen: „Und auch das Baden und Plantschen (oder gar Schwimmen) soll in dem Bereich möglich sein.“ „…, weil dort besonders viel aufbereitetes Wasser eingeleitet wird.“
Diesen Zeitungs-Bericht hat die Stadt Fulda nicht mit einer Klarstellung dementiert! Warum nicht?
Zur Bezeichnung „Freizeitpark“…
Baden & Schwimmen, Tretboote, Floß-Verbindung, Wassersport, usw. auf dem Aueweiher sind/waren geplante Freizeitangebote. Das geht auch aus den Gutachten und der öffentlichen Veranstaltung am 10.12.2019 eindeutig hervor.
Ebenso sollen die Freizeitangebote auf dem Gelände der alten Landesgartenschau 1994 saniert und erweitert werden (Workshops Projekt „Stadtgrün“). Darüber wurde auch aktuell im Artikel der FZ vom 23.06.2020 berichtet.
Somit ist die kritisierte Bezeichnung „Freizeitpark“ für die Fuldaer-Auen und die Aueweiher-Bereiche vom NABU Fulda und Künzell sehr treffend gewählt worden!
… ist nicht gegen die Landesgartenschau 2023 im Bereich der
Aueweiher!
Der NABU Fulda und Künzell e.V. fordert aber eine zeitgemäße Landesgartenschau in Zeiten von Artenvielfalt- und Klimaschutz-Diskussionen.
Auszug Richtlinien Land Hessen Landesgartenschau 2020: „… um die Besucherinnen und Besucher anschaulich über die Themen Garten-Natur-Umwelt-Biodiversität-Klimaschutz zu informieren sowie Anregungen und Empfehlungen für die Gestaltung des privaten und öffentlichen Grüns im Sinne eines fortschrittlichen Natur- und Umweltschutzes zu vermitteln.“
Anmerkungen:
Der Waidesgrund, ehemalige grüne Lunge Fuldas, mit großer Artenvielfalt hinsichtlich Flora und Fauna, fiel bereits der städtebaulichen Entwicklung zum Opfer! Höhere Temperaturen, geringere Luftfeuchtigkeit, weniger Sauerstoff sind die logischen Folgen für diesen Stadtteil….
… ist nicht gegen eine geplante Gewässersanierung!
Der NABU Fulda und Künzell e.V. fordert aber eine gleichmäßige Zuführung des gereinigten Wassers in beide Weiher über die geplante Rückleitung.
Keine technische Sonderbehandlung für den Bereich vor dem (Bade)Strand, da laut der Stadt Fulda Baden und Schwimmen ja nicht vorgesehen sind.
… ist gegen die geplante Zusammenlegung der Aueweiher!
Aus dem Gewässergutachten geht nicht hervor, dass die Zusammenlegung beider Weiher für die beabsichtigte Gewässersanierung erforderlich ist.
Die minimale Vergrößerung der Wasseroberfläche hat keinen Einfluss auf die Wasserqualität.
Der eventuell notwendige Überlauf (= hydraulische Verbindung laut Gutachter) kann mit mehreren Rohren im Damm realisiert werden.
Die Auswirkungen des durch die Zusammenlegung niedrigeren Wasserpegels (max. 30-40 cm) im südlichen Weiher (Prinzip der Kommunizierenden Röhren) hat bisher unvorhersehbare Folgen für die Vogelbrutinseln und Uferstrukturen.
Durch die Zusammenlegung fällt die Schutzwirkung des Dammes weg, d.h. bei südlichen Starkwinden kann sich Wellenschlag negativ auf die Ufer der Brutinseln auswirken.
Die Fällung von 18 Bäumen, darunter auch Höhlenbrutbäume, ist daher nicht nötig.
Anmerkungen:
Auch auf der Ostsee kämpft man mit den gleichen Problemen (große und giftige Algenteppiche, Sauerstoffmangel, Todeszonen am Meeresgrund) aufgrund der hohen Schadstoffeinleitungen über die Zuflüsse aus den Anrainerstaaten.
… ist gegen einen Strand-Bereich am Aueweiher!
Ein groß angelegter Sand-/Kies-Strand am Wasser suggeriert jedem Nutzer, dass dort auch das Baden möglich und erlaubt ist! Dies ist unabhängig davon, welchen Namen dieser „Zugang zum Wasser“ (Motto der LGS) noch gegeben werden soll!
Die Wasserverschmutzung der gesamten Aueweiherflächen durch Abfälle, Plastik, usw., sind die logischen Folgen. Die aktuelle Müllproblematik auf den Liegewiesen ist der Stadt ja schon lange bekannt.
Das öffentliche Rosenbad ist nur wenige hundert Meter vom Aueweiher entfernt; eine weitere „Badestelle“ in einer Natur-Oase ist daher in keinster Weise notwendig.
… ist gegen eine dauerhafte Einrichtung eines See-Cafés mit Holzterrasse im Bereich der Segelfliegerhalle!
Die Notwendigkeit einer Gastronomie während der LGS wird vom NABU Fulda und Künzell e.V. nicht beanstandet. Danach ist eine Gastronomie am Aueweiher nicht mehr notwendig, zumal wenige Meter entfernt bereits Gastronomie angeboten wird.
Eine dauerhafte Gastronomie direkt am Aueweiher würde einen weiteren unnötigen Unruheherd darstellen und den Sinn der geplanten Vogelschutzinsel in Frage stellen.
… ist gegen eine erweiterte Nutzung der Aueweiher für wassersportliche Aktivitäten!
Im Falle von Wassersport kann man alle Bereiche auf dem Wasser erreichen, auch
die zu schützenden Vogelbrutinseln. Dabei werden auch die vorgegebenen Fluchtdistanzen für die Vögel unterschritten.
Daher muss das Baden & Schwimmen und die eventuelle Nutzung von Wassersportgeräten aller Art zum Schutz der Vogelbrutinseln und der geschützten Bereiche, auch zum Schutz des nördlichen
Aueweihers, durch entsprechende Maßnahmen gänzlich verhindert werden.
Welche Maßnahmen plant die Stadt Fulda, diese unerwünschte und unerlaubte Nutzung (entsprechend der Vorgaben der Gutachter) WIRKSAM zu verhindern?
Passendes Zitat von Jean-Claude Juncker (Ex-Präsident der Europäischen Kommission):
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Muss es erst soweit kommen? Der NABU Fulda und Künzell e.V. sagt: NEIN!